AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version vom 01.01.2026

1. Grundsatz

Die Spenglerei Santos GmbH (nachfolgend «Spenglerei Santos») bezweckt die Planung, Koordination und Ausführung von Spengler-, Abdichtungs- und Bedachungsarbeiten sowie Handel mit Produkten in den erwähnten Bereichen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Rechte und Pflichten im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen der Spenglerei Santos und dem Auftraggeber (nachfolgend «Kunden»).

Durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (per Brief, E-Mail oder E-Signatur) akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB. Diese finden Anwendung, soweit zwischen den Parteien keine abweichenden Vereinbarungen in Schriftform, per Brief oder E-Mail, getroffen worden sind.

2. Gegenstand & Geltungsbereich

Diese AGB regeln alle Vertragsverhältnisse zwischen der Spenglerei Santos und dem Kunden. Sie gelten unabhängig davon, welche Leistungen gemäss Kapitel 3 erbracht werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen. Solche Bedingungen werden nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn die Spenglerei Santos ihnen schriftlich zugestimmt hat.

3. Leistungsumfang & Leistungserbringung

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus der Auftragsbestätigung. Leistungen, die darin nicht aufgeführt sind, gelten nicht als Vertragsbestandteil. Nachträglich beauftragte Leistungen, wie Regiearbeiten oder sonstige Nachträge, die sich erst während der Ausführung ergeben, gelten als zusätzlich beauftragt. Die Spenglerei Santos ist ausdrücklich dazu berechtigt, diese Leistungen separat zu verrechnen. Mündliche Absprachen mit dem Kunden oder dessen Vertretern über die Erbringung nachträglich beauftragter Leistungen sind verbindlich.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Objekt und insbesondere die Arbeitsbereiche zugänglich sind. Sind Zugänge erschwert oder blockiert, kann die Leistungserbringung verschoben werden. Wird der Zugang nicht gewährleistet, behält sich die Spenglerei Santos das Recht vor, eine Anfahrtspauschale von mindestens CHF 100 in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Betrag zu begleichen.

4. Servicezeiten & Erreichbarkeit

Die Leistungserbringung erfolgt ausschliesslich während der üblichen Geschäftszeiten der Spenglerei Santos (Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr, Feiertage und Wochenenden ausgenommen). Die Leistungserbringung ausserhalb dieser Zeiten kann nur nach individueller Absprache angeboten werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten.

5. Termine & Verzögerungen

Termine können telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über andere elektronische Kommunikationsmittel vereinbart werden. Termine gelten grundsätzlich als Richttermine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Der Kunde ist verpflichtet, auf Terminvorschläge innerhalb einer angemessenen Frist zu reagieren.

Das Eintreten von Verzögerungen ist jederzeit aufgrund von Witterungseinflüssen, Lieferengpässen, behördlichen Massnahmen oder Umständen ausserhalb des Einflussbereichs der Spenglerei Santos möglich. Solche Verzögerungen berechtigen den Kunden weder zum Vertragsrücktritt noch zu Schadenersatzforderungen oder Preisnachlässen. Die Spenglerei Santos informiert den Kunden nach Möglichkeit über absehbare Verzögerungen. Mehrkosten infolge solcher Umstände gehen nicht zulasten der Spenglerei Santos.

6. Höhere Gewalt & Verschiebungen

Die Spenglerei Santos ist berechtigt, die Ausführung von Leistungen zu verschieben, wenn dies aufgrund von höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Umständen erforderlich ist. Solche Verschiebungen berechtigen den Kunden weder zum Vertragsrücktritt noch zu Schadenersatzforderungen oder Preisnachlässen. Die Spenglerei Santos informiert den Kunden nach Möglichkeit über absehbare Verschiebungen.

Sollten sich die Termine aufgrund geänderter betrieblicher und operativer Gegebenheiten verschieben, informiert die Spenglerei Santos den Kunden schnellstmöglich darüber. Solche Verschiebungen berechtigen den Kunden weder zum Vertragsrücktritt noch zu Schadenersatzforderungen oder Preisnachlässen.

7. Stornierungen

Wird eine Leistung nach Versand der Auftragsbestätigung, aber vor Beginn der Arbeiten durch den Kunden storniert, so entsteht automatisch ein Anspruch auf eine Entschädigungsgebühr. Diese beträgt pauschal 10% des Nettobetrags gemäss Auftragsbestätigung. Wurde dem Kunden in der Offerte bzw. in der Auftragsbestätigung ein Rabatt gewährt, erlischt sein Anspruch darauf vollständig. Zusätzlich muss der Kunde das bestellte oder reservierte Material gemäss Auftragsbestätigung vollständig übernehmen.  Die Verrechnung erfolgt zu den in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preisen (ohne Rabatt). Hinzu kommt die aktuell gültige Mehrwertsteuer, unabhängig davon, ob das Material bereits geliefert oder verbaut wurde. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Wird eine Leistung nach Versand der Auftragsbestätigung storniert, jedoch noch während der Durchführung der Arbeiten bzw. vor deren Abschluss, ist der gesamte Nettobetrags gemäss Auftragsbestätigung fällig. Wurde dem Kunden in der Offerte bzw. in der Auftragsbestätigung ein Rabatt gewährt, erlischt sein Anspruch darauf vollständig. Die Verrechnung erfolgt zu den in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preisen (ohne Rabatt). Hinzu kommt die aktuell gültige Mehrwertsteuer, unabhängig vom Fortschrittsgrad der zu erbringenden Leistungen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Die Spenglerei Santos ist aus sachlich gerechtfertigten Gründen berechtigt, von der Leistungserbringung zurückzutreten oder die Arbeiten einzustellen. Als solche Gründe gelten insbesondere: Zahlungsverzug des Kunden, fehlende Mitwirkung, Sicherheitsbedenken, unvorhersehbare technische oder bauliche Gegebenheiten, höhere Gewalt sowie behördliche Anordnungen. In diesem Fall werden dem Kunden die bis zur Stornierung erbrachten Leistungen sowie bereits bestelltes oder geliefertes Material in Rechnung gestellt. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Kunden sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8. Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ist geschuldet und geht vollumfänglich zulasten des Kunden. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes werden automatisch berücksichtigt.

Die in den Offerten genannten Preise sind unverbindlich und basieren auf den zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Rahmenbedingungen. Erhöhen sich die Material-, Lohn- oder Transportkosten, ist die Spenglerei Santos berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Die in den Auftragsbestätigungen genannten Preise sind verbindlich. Davon ausgeschlossen sind nachträglich beauftragte Leistungen, wie Regiearbeiten oder sonstige Nachträge, die sich erst während der Ausführung ergeben.

9. Zahlungskonditionen & Zahlungsverzug

Zahlungen sind fristgerecht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der gesamte Rechnungsbetrag auf dem Konto der Spenglerei Santos gutgeschrieben wurde. Bei Zahlungsverzug ist die Spenglerei Santos berechtigt, Mahngebühren zu erheben und Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR in Rechnung zu stellen.

Sollte nach der ersten Mahnung und dem Verstreichen des darin geforderten Zahlungsdatums kein Zahlungseingang erfolgt sein, ist die Spenglerei Santos dazu berechtigt, den Sachverhalt ihrer Versicherung zu melden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche dafür benötigten personenbezogenen Informationen weitergeleitet werden.  Die Versicherung wird im Namen der Spenglerei Santos ein Inkassoverfahren einleiten und durchführen. Die Spenglerei Santos behält sich das Recht vor, die Leistungserbringung bis zur Begleichung offener Beträge auszusetzen.

10. Gewährleistung

Die Leistungserbringung erfolgt nach bestem Wissen und unter Einhaltung der geltenden handwerklichen Standards. Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Abschluss zu prüfen. Mängel sind der Spenglerei Santos unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelrüge, gelten die erbrachten Leistungen als genehmigt und abgenommen. Bei berechtigten Mängeln hat der Kunde ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung, soweit gesetzlich zulässig.

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Die Spenglerei Santos übernimmt keine Haftung für Folgeschäden aufgrund nicht erkennbarer Mängel oder verborgener Baumängel.

11. Vertragsübertragung & Subunternehmer

Die Spenglerei Santos ist berechtigt, Dritte mit der Ausführung einzelner Leistungen zu beauftragen. In diesem Fall geht die Haftung an den beauftragten Subunternehmer über, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

12. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum der Spenglerei Santos. Der Kunde ist verpflichtet, das Material während dieser Zeit sorgsam zu behandeln. Eine Weiterveräusserung, Verpfändung oder Verarbeitung vor vollständiger Zahlung ist ohne Zustimmung der Spenglerei Santos unzulässig. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die Spenglerei Santos berechtigt, das Material zurückzufordern. Der Kunde verzichtet auf Einwendungen aus Besitz oder Nutzung.

13. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, alle Voraussetzungen zu schaffen, die eine ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen ermöglichen. Dazu gehören insbesondere ein ungehinderter Zugang zum Objekt und das Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen. Der Kunde hat alle relevanten Informationen rechtzeitig und vollständig mitzuteilen. Unterlässt er dies, haftet er für daraus entstehende Verzögerungen oder Mehrkosten. Zusätzlicher Aufwand infolge mangelnder Mitwirkung wird dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

14. Informationspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, der Spenglerei Santos alle ihm bekannten Mängel, Vorschäden oder sicherheitsrelevanten Gegebenheiten vorab zu melden. Für Schäden, die aus unterlassener Information oder aus baulichen Mängeln am Objekt entstehen, übernimmt die Spenglerei Santos keine Haftung.

15. Geheimhaltung & Datenschutz

Die Spenglerei Santos behandelt alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten vertraulich und verwendet sie ausschliesslich zur Erfüllung des Vertrags oder zur Kontaktaufnahme mit dem Kunden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Leistungserbringung notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. Der Kunde erklärt sich mit dieser Datenverarbeitung einverstanden. Weitere Informationen können auf Anfrage bereitgestellt werden.

16. Haftungsbeschränkung

Soweit gesetzlich zulässig, schliesst die Spenglerei Santos jede Haftung für Folgeschäden, ausgenommen bei absichtlicher Schädigung, aus. Im Übrigen ist die Haftung der Spenglerei Santos für unmittelbare und mittelbare Schäden beschränkt auf den vom Kunden für die Leistungen bezahlten Betrag.

Die Haftung für leicht fahrlässiges Verhalten sowie für Hilfspersonen und Subunternehmen, die im Auftrag der Spenglerei Santos handeln, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Folgeschäden, insbesondere für Wassereintrittsschäden, sofern diese nicht auf grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall ist ausgeschlossen. Ebenso wird keine Haftung für Schäden übernommen, die auf die bestehende Bausubstanz, mangelhafte Vorarbeiten Dritter oder bauseitige Gegebenheiten zurückzuführen sind. Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche bleiben hiervon vorbehalten.

17. Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken. Die Parteien verpflichten sich, in einem solchen Fall eine sachgerechte Ersatzregelung zu treffen. Der Vertrag bleibt im Übrigen verbindlich.

18. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Basel-Stadt.